22 Fakten, wie die Kartellparteien unsere Demokratie, Gewaltenteilung und Grundrechte angreifen
_ Jurij Kofner, Ökonom, MIWI Institut. Erstveröffentlichung im FREILICH Magazin. München – Graz, 31. Januar 2024.
Das Konglomerat aus Kartellparteien, Systempresse und Regierungsschutz lässt seit Jahren keine Gelegenheit aus, das Fake-Narrativ zu kultivieren, die AfD sei angeblich „verfassungsfeindlich“ und „arbeite heimlich daran, die deutsche Demokratie zu stürzen“. Um sich trotz rekordverdächtiger Umfragewerte der AfD möglichst lange an der Macht zu halten, ist kein Nazi-Vergleich schäbig genug, wie wir jüngst bei der Medienkampagne zur Stilisierung einer vermeintlichen „Wannseekonferenz 2.0“ sehen konnten.
Doch tiefer als reine Mittel zum Machterhalt sind die Vorwürfe angeblicher Umsturzfantasien und totalitärer Herrschaftsambitionen in Wirklichkeit freudsche Projektionen eigener moralischer Abgründe der links-politischen Kaste. Nachfolgend habe ich 22 Fakten aufgelistet, die mehr als eindeutig zeigen, wie es die Politiker von CDU/CSU, Grünen, Freien Wählern, SPD, FDP und Linken sind, die seit Jahren systematisch gegen das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland verstoßen.
Die politische Kaste begeht wiederholt Verfassungsbruch
Fakt #1: Laut Urteilen des Bundesverfassungsgerichtshofes sind der Nachtragshaushalt des Bundes 2021 und der Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig, da diese mithilfe von Schattenhaushalten (sogenanntes „Sondervermögen“) und Umwidmungen von Haushaltsmitteln gegen wichtige haushälterische Grundsätze (Jährlichkeit, Fälligkeit, Veranlassungszusammenhang, Konnexität, etc.), insbesondere gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (Art. 109 und 115 GG) verstoßen haben. Aus gleichem Grund sind der bayerische Staatshaushalt 2022 und der Bundeshaushalt 2024 verfassungswidrig. Die drastische Ausweitung des Staatsapparates mit knapp 50 Prozent Staatsquote im Jahr 2023 (!), zulasten jetziger (Steuererhöhungen) und zukünftiger (Neuverschuldung) Generationen, ist ein maßgeblicher Angriff auf die freie Gesellschaft und auf die soziale Marktwirtschaft.
Fakt #2: Das unkontrollierte Einlassen von Millionen illegaler Migranten im September 2015 durch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), sowie die seitdem weiterlaufende Aufnahme von Millionen Asylforderern, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen (Art. 16a GG), stellt einen historisch beispiellosen Verfassungsbruch dar. Seit 2012 sind insgesamt 2,8 Millionen Asylforderer in die Bundesrepublik eingewandert, die Mehrheit davon hat nach geltendem Gesetz keine Bleibeberechtigung.
Fakt #3: Die von den Bundes- und Landesregierungen ausgeübten Freiheitseinschränkungen wie Lockdowns, Ausgangssperren, Geschäftsausübungsverbote, Masken-, Test- und Impfzwang unter dem Vorwand einer angeblichen und wissenschaftlich widerlegten „Pandemie“ sind nach der illegalen Masseneinwanderung der größte staatlich verordnete Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung seit 1945. Viele dieser Maßnahmen wurden zu Recht von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten von Bund und Ländern für verfassungs- und gesetzeswidrig erklärt, darunter auch die bayerischen Ausgangssperren vom April 2020.
Fakt #4: Aufgrund zahlreicher schwerwiegender Verstöße müssen die Bundestagswahlen, Abgeordnetenhauswahl und Bezirkstagswahlen in Berlin wiederholt werden. Im Jahr 2020 erwirkte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Rückgängigmachung der legitimen Wahl des FDP-Ministerpräsidenten von Thüringen, da dieser mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten gewählt wurde. So etwas kennt man eigentlich nur von autoritären Staaten, Entwicklungsländern und sogenannte „Failed States“, und es wurde zu Recht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Fakt #5: Den AfD-Fraktionen im Bund und in den Ländern werden die ihr gemäß Parlamentssatzung und demokratischen Traditionen zustehenden Positionen in verschiedenen Parlamenten, wie dem Bundestag, dem Bayerischen Landtag, vorenthalten. Dazu gehören Positionen wie der Vizepräsident, Alterspräsident, der Vorsitz in den Ausschüssen sowie die Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Kontrollgremien. Dies stellt eine maßgebliche Missachtung des Willens des Volkssouveräns dar.
Fakt #6: Die Grünen, SPD und FDP versuchen, durch die Einführung von Bürgerräten die parlamentarische Demokratie zu umgehen. Auch die CDU/CSU steht den Bürgerräten wohlwollend gegenüber. Die Konzeption von „Räterepubliken“ und die Schaffung von „Sowjets“, welche mit Leichtigkeit von den Regierungsfraktionen und Lobbyisten manipuliert werden können, sind charakteristisch für sozialistische Diktaturen und stehen im Widerspruch zu den Prinzipien der allgemeinen Demokratie.
Wie die Machtelite die Gewaltenteilung aufhebt: Politischer Missbrauch der Verfassungsorgane und der öffentlich-rechtlichen Medien
Fakt #7: Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden de facto von den Regierungskoalitionen gewählt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, ist Mitglied in der CDU und hatte zuvor die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion inne. Beide Tatsachen stellen eine eklatante Gefährdung der Unabhängigkeit und Neutralität der Judikative dar.
Fakt #8: Die Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz werden von den Innenministern der jeweiligen Regierungen ernannt. Zudem sind beide Organe den Innenministerien der jeweiligen Regierungen nachgeordnet und unterstehen deren Dienst- sowie Fachaufsicht. Der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, ist CDU-Mitglied. Somit ist die Unabhängigkeit und Neutralität des Verfassungsschutzes nicht gewährleistet, welcher stattdessen als „Regierungsschutz“ gegen die demokratische Opposition und gegen regierungskritische Bürger missbraucht wird.
Fakt #9: In der Berichterstattung und in den Talkshows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die AfD in Bezug auf die Wahlergebnisse und Umfragen deutlich unterrepräsentiert, während die Politiker der Kartellparteien traditionell überrepräsentiert sind. So waren Vertreter der AfD im Jahr 2023 nur auf 1,7 Prozent der politischen Talkshows von ARD und ZDF zu Gast, obwohl sie einen Sitzanteil von 11,3 Prozent im Deutschen Bundestag und durchschnittliche Umfragewerte von 20 Prozent hatten. Zusätzlich ist die Berichterstattung über die AfD hauptsächlich von negativen Darstellungen geprägt.
Beide Phänomene sind durch statistische Daten belegt und zeigen somit einen Verstoß gegen das Ausgewogenheitsgebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. Mit über 10 Mrd. steuerfinanzierten Euro im Jahr 2023 ist der ÖRR nicht nur der teuerste staatliche Medienkomplex der Welt, er ist auch nachweislich linkslastig in Berichterstattung und Framing: Laut einer Umfrage von 2020 würden 92 Prozent der ARD-Volontäre linke Parteien wählen. Dreimal mehr Deutsche finden die ÖRR zu links als „zu rechts“. Regelmäßig interviewt der ÖRR Politiker linker Parteien und eigene Mitarbeiter und stellt diese als Durchschnittsbürger und einfache Demonstrationsteilnehmer dar.
Fakt #10: Seit 2017 ist die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen, was im Widerspruch zur demokratischen Tradition der parteinahen Stiftungsfinanzierung steht und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 verfassungswidrig ist. Dennoch verweigern die etablierten Parteien der DES staatliche Zuschüsse unter fadenscheinigen Begründungen.
Der Kartellparteienapparat greift permanent unsere Freiheit und Grundrechte an
Fakt #11: Die Einordnung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ durch den weisungsgebundenen Verfassungsschutz basiert allein darauf, dass die AfD behauptet, es existiere nicht nur das deutsche Staatsvolk im juristischen Sinne, sondern auch ein deutsches Volk im ethnokulturellen Sinne, dessen Kern die AfD bewahren möchte. Eine Verneinung dieser Auffassung verstößt gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen den Artikel 116 Absatz 1, der die „deutsche Volkszugehörigkeit“ definiert und im Bundesvertriebenengesetz Paragraf 6 Absatz 1 näher ausgeführt wird.
Fakt #12: Aufgrund der alleinigen Überwachung oder der Einstufung als angeblich „rechtsextrem“ droht Mitgliedern der AfD und der Jungen Alternative der Entzug von Flug-, Jagd- und Sportwaffenscheinen. Dies stellt eine offensichtliche Form von Schikane dar, die darauf abzielt, Mitglieder abzuschrecken.
Fakt #13: Bürger werden in großer Zahl von ihren Arbeitgebern entlassen, lediglich aufgrund ihrer Mitgliedschaft in oder geäußerter Sympathie für die AfD. Diese Vorgehensweise widerspricht nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welche Diskriminierung aufgrund politischer Ansichten am Arbeitsplatz untersagt.
Fakt #14: Banken schließen die Privatkonten von AfD-Mitgliedern, was erhebliche Auswirkungen auf ihre Lebensgrundlage hat. Zudem gestaltet es sich äußerst schwierig für Parteigliederungen der AfD, bei den meisten Banken überhaupt ein Konto zu eröffnen. Beides verstößt eindeutig gegen das Artikel 3 GG und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Fakt #15: Immer wieder verstoßen Kommunen und öffentliche Träger gegen das Gleichbehandlungsprinzip laut Paragraf 5 Parteiengesetz (PartG), indem sie der AfD die Nutzung öffentlicher Räume und Werbeflächen verwehren.
Fakt #16: Forderungen von Politikern wie Markus Söder (CSU) und weiteren Vertretern der etablierten Parteien, dass Beamte entlassen werden sollen, wenn sie Mitglieder der AfD sind, stehen im Widerspruch zu Art. 3 GG und § 33 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG).
Fakt #17: Im Verlauf der Freiheitskundgebungen und Bürgerproteste gegen die Corona-Maßnahmen führte der weisungsgebundene Verfassungsschutz die neue Beobachtungskategorie der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ ein. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um eine Diskreditierung legitimer Kritik an der Regierungspolitik und stellt somit einen Angriff auf einen Kernaspekt jeder aufgeklärten Demokratie dar – das Recht auf friedliche Versammlungen (Straßenproteste) und das Recht, die Regierung zu kritisieren.
Fakt #18: AfD-Politiker sind regelmäßig Zielscheiben von Angriffen linksextremistischer Gruppierungen, die teilweise Zuspruch von den etablierten Parteien erhalten und sogar durch staatliche Mittel über die sogenannte „Demokratieförderung“ finanziert werden. Immer wieder werden AfD-Politiker krankenhausreif geschlagen, Autos von AfD-Politikern werden wiederholt angezündet (weitere Beispiele: Kassel, Berlin, Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Dresden), ihr Eigentum mit Farbe beschmiert und die Privatadressen von AfD-Politikern veröffentlicht, begleitet von Aufrufen zu Gewalttaten. Laut BMI wurden im Jahr vermeintlich zwar 21.000 rechts-motivierte Straftaten registriert – im Vergleich zu nur 3.800 links-motivierten Straftaten. Jedoch muss man festhalten, dass knapp 19.000 davon auf s.g. Propagandadelikte, wie das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen, und sogenannte Volksverhetzung, wie „Hass im Netz“, darstellen. Nimmt man diese beiden Delikte aus der Statistik, so gab es im Jahr 2022 leicht über 2.000 schwerwiegenden rechts-motivierten Straftaten, dafür aber 2.700 links-motivierte schwerwiegende Straftaten.
Die teilweise große Mehrheit von Brandstiftungen, das Mitführen von Sprengstoffen, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Verkehr, Freiheitsberaubung, Widerstandsdelikte und Sachbeschädigungen wurden von Linksextremisten verübt. Zusätzlich muss festgehalten werden, dass regelmäßig Propagandadelikte und Volksverhetzungen als politisch-motiviert „Rechts“ eingeordnet werden, obwohl sich im Nachhinein herausstellt, dass diese von muslimischen Migranten oder Politikern aus dem links-grünen Spektrum verübt wurden. Die meisten von den Mainstream-Medien und den Kartellparteien gelobten „Demos gegen Rechts“ werden sogar von diesen linksextremen Gruppen wie Antifa und Extinction Rebellion mitorganisiert.
Fakt #19: Im Jahr 2023, zum ersten Mal seit dem Ende der DDR, äußert die Mehrheit der Deutschen laut Umfragen die Besorgnis, dass die freie Meinungsäußerung in der Bundesrepublik eingeschränkt ist. Insbesondere Vertreter des rechts-konservativen Spektrums teilen diese Einschätzung. Es zeigt sich eine fortschreitende Verengung und ein Linksruck des Diskurskorridors.
Fakt #20: Ebenfalls erstmalig hat die Mehrheit der Deutschen im Jahr 2023 das Vertrauen in Personen und Institutionen der Demokratie in Deutschland verloren. Umfragen zufolge wird dies maßgeblich dem befremdlichen Verhalten der Regierung und Politiker aller Kartellparteien zugeschrieben, nicht den Aussagen der AfD. Die Zustimmungsraten für die Ampel-Regierung und ihre Parteien befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt.
Fakt #21: Im Jahr 2023 bezeichnete die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung 8 Prozent der deutschen Bürger fälschlicherweise als „rechtsextrem“, lediglich weil sie die illegale Masseneinwanderung kritisieren und sich für ein traditionelles Familienmodell aussprechen. Diese von vielen Systemmedien mitgetragene fälschliche Etikettierung stellt eine Verzerrung der eigentlichen Bedeutung von Rechtsextremismus dar.
Fakt #22: Immer wieder fallen Vertreter der politischen Kaste mit eklatanten Diskreditierungen der Opposition und Bürger auf. Im Jahr 2019 rief Markus Söder zu Gewalttaten gegen AfD-Mitglieder auf, indem er sagte: „Franz Josef Strauß hätte die AfD aufs Blut bekämpft und wir tun das auch.“ Im Jahr 2022 bezeichnete der FW-Abgeordnete Fabian Mehring die AfD als „Blinddarm“. Im Jahr 2023 beleidigte Bundeskanzler Olaf Scholz Vertreter der Friedensbewegung und Kritiker als „Gefallene Engel aus der Hölle“. Anfang 2024 bezeichnete die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann die AfD als „Misthaufen“ und die 13,2 Millionen AfD-Sympathisanten als „Fliegen, die um diesen wirren“ würden.
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