Das Energieeffizienzgesetz wird Deutschland deindustrialisieren

_ Jurij Kofner, Ökonom, MIWI Institut. München – Graz, 25. Mai 2023.*

Mit dem im April 2023 beschlossenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will die von SPD, Grünen und FDP geführte Ampel-Bundesregierung Deutschland ein extrem planwirtschaftliches und technologiefeindliches Bürokratiemonster aufbürden, dass zu einer weiteren Deindustrialisierung und einem rasanten wirtschaftlichen Niedergang führen wird.

Basierend auf wachstumsfeindlichen grünen Planwirtschaftsphantasien der EU, erzwingt der Gesetzentwurf ab 2024 folgende Maßnahmen:

Der deutsche Primärenergieverbrauch soll bis 2030 im Vergleich zu 2022 um 31 Prozent (über 1.000 TWh) und der Endenergieverbrauchs um 22 Prozent (über 550 TWh) reduziert werden, bzw. um jeweils 51 Prozent (1.700 TWh) und 42 Prozent (über 1.000 TWh) bis 2045.[1]

Der Bund und die Bundesländer werden gezwungen zur Umsetzung diverser EU-Vorgaben Maßnahmen zu ergreifen, um von der Wirtschaft und den Kommunen eine jährliche Reduzierung des Endenergieverbrauchs um jeweils 45 TWh bzw. 5 TWh bis 2030 durchzusetzen. Bayern insbesondere wird gezwungen, den Endenergieverbrauch bis 2030 um fast 0,8 TWh pro Jahr zu reduzieren, was jährlich der „Abschaltung“ einer Stadt der Größe von Lindau am Bodensee entsprechen würde. Bis 2030 muss Bayern insgesamt über 5,3 TWh weniger verbrauchen, was der „Abschaltung“ von ganz Regensburg gleichkommen würde.

Wie im sowjetischen „Gosplan“ muss der Bund der Europäischen Kommission seine Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in einem sogenannten Integrierten Klima- und Energieplan (NECP) übermitteln.

Nahezu alle öffentlichen Stellen, de facto darunter auch Kommunen, werden gezwungen, ihren Endenergieverbrauch jährlich um 2 Prozent zu senken und Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen.

Alle Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 15 GWh (in der Regel Großunternehmen) werden gezwungen, kostspielige Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und speziell ausgearbeitete Energiesparpläne zu veröffentlichen. Insgesamt sind bundesweit über 6.400 Unternehmen und in Bayern fast 1.000 Industriebetriebe von dieser Auflage bedroht.

Rechenzentren werden gezwungen, strenge Energieeffizienzkriterien, Mindesttemperaturen für die Luftkühlung, Abwärme- und erneuerbare Energienutzungsvorgaben einzuhalten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und werden strengsten Informations- und Meldepflichten unterliegen.

Alle Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr werden gezwungen, Abwärme wiederzuverwenden und zu reduzieren, kostspielige EU-Vorschriften sowie Informations- und Meldepflichten einzuhalten. Deutschlandweit sind über 55.000 Unternehmen und allein in Bayern knapp 2.500 Industriebetriebe von dieser Mehrbelastung betroffen.

Als Paradebeispiel staatlicher Willkür hat sich die Bundesregierung auch noch das Recht herausgenommen, selbst „klimaneutrale Unternehmen“ definieren zu dürfen, die dann fortan von allen o.g. Belastungen des Energieeffizienzgesetzes befreit sind.

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Das geplante Energieeffizienzgesetz ist äußerst wirtschaftsfeindlich und muss aus mehreren schwerwiegenden Gründen unbedingt verhindert werden:

Mit seinen Quoten und peniblen Vorgaben auf Bundes- bis auf Betriebsebene ist das Energieeffizienzgesetz ein planwirtschaftliches Diktat und damit im absoluten Widerspruch zu den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Der Sozialismus ist weltweit kläglich gescheitert. Daher versuchen die neuen Sozialisten nun, ihre Planwirtschaftsfantasien unter dem Deckmantel der Klimapolitik umzusetzen.

Das Energieeffizienzgesetz ist ein Wohlstandskiller. Nach Schätzungen des ifo-Instituts[2] und des DIHK[3] wird die Umsetzung der Energieeinsparvorgaben im Energieeffizienzgesetz das deutsche BIP bis 2030 um 14 Prozent (542 Milliarden Euro!) gegenüber 2022 senken, und dies ohne Berücksichtigung der o.g. bürokratischen Belastungen des EnEfG. Das entsprich einem Nettowohlfahrtsverlust von über 13.000 Euro pro Haushalt. Denn die Pläne der Ampelregierung fordern bis 2030 eine Verneunfachung der bisherigen jährlichen Rückgangsrate des Energieverbrauchs (22 Prozent gegenüber 2,5 Prozent). Diese Differenz ist durch weitere erhebliche Energieeffizienzmaßnahmen schlicht und ergreifend nicht zu erreichen und kann nur durch die Stilllegung bzw. Abwanderung der heimischen Betriebe durchgesetzt werden.

Das Energieeffizienzgesetz ist technologie- und innovationsfeindlich. Berechnungen der Prognos AG im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gehen davon aus, dass der Übergang zur E-Mobilität (34 TWh), der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft (10 TWh), die Umstellung auf Wärmepumpen (17,5 TWh) und die Digitalisierung durch den Bau von Rechenzentren (6,5 TWh) den jährlichen Gesamtstromverbrauch bis 2030 um 68 TWh erhöhen würden.[4] Die Energieeinsparvorgaben des EnEfG von 550 TWh machen es privaten und öffentlichen Akteuren aber undenkbar, in diese Alternativtechnologien zu investieren und konterkarieren somit sogar den eigenen Transformationsfantasien der Bundesregierung.

Das Energieeffizienzgesetz ist ein Bürokratiemonster und wird die grüne Zertifizierungswirtschaft noch weiter aufblähen. Selbst der Begründungstext des Gesetzentwurfs, der die Kosten bekanntermaßen herunterschätzt, beziffert den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bis 2030 auf 7,3 Milliarden Euro durch die erzwungene Einführung der Energie- oder Umweltmanagementsysteme, der Erstellung von Energiesparplänen, der massenweisen Zertifizierung, den Zwang zur Abwärmenutzung und der ausgiebigen Informations- und Meldepflichten. Bei Nichteinhaltung des Energieeffizienzgesetzes drohen Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Verwaltungskosten für die öffentliche Hand werden bis zum Jahr 2030 auf knapp 4,5 Milliarden Euro geschätzt. Obwohl der Gesetzentwurf formell keine Verpflichtungen für Kommunen vorsieht, ist es aber offensichtlich, dass genau diese die Hauptlast der Umsetzungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich schultern müssen.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP mit dem Energieeffizienzgesetz die völlige Deindustrialisierung Deutschlands in einen planwirtschaftlichen Agrarstaat umsetzen werden.[5]

Quellenangaben

[1] BMWK (2023).  Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-enefg.html

[2] Fuest C. (2023). Das Energieeffizienzgesetz bedroht das Wirtschaftswachstum. ifo Institut, Handelsblatt. URL: https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-das-energieeffizienzgesetz-bedroht-das-wirtschaftswachstum-/29142748.html

[3] Pfeifer E. (2023). Wohlstandsverluste durch das geplante Energieeffizienzgesetz? DIHK. URL: https://www.dihk.de/de/wohlstandsverluste-durch-das-geplante-energieeffizienzgesetz–93004

[4] Kemmler A. et al. (2021). Entwicklung des Bruttostromverbrauchs bis 2030. Prognos AG, BMWi. URL: https://www.prognos.com/sites/default/files/2021-11/20211116_Kurzpaper_Bruttostromverbrauch2018-2030.pdf

[5] Mueller A.P. (2022). Wie Deutschland deindustrialisiert werden sollte. Mises Institut. URL: https://www.misesde.org/2022/10/wie-deutschland-deindustrialisiert-werden-sollte-der-morgenthau-plan-und-an-was-er-heute-erinnert/

* Erstveröffentlichung bei dem Freilich Magazin. 

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