Kettensäge statt Nagelschere: Bürokratieabbau in Bayern und Deutschland nach Milei-Vorbild

_ J.C. Kofner, Ökonom, MIWI Institut; Sprecher, Landesfachausschuss „Finanzen und Steuern“, AfD Bayern. München, 18. Oktober 2025.

Die Bürokratiebelastung in Deutschland und insbesondere in Bayern hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Hemmnis für Wirtschaftswachstum entwickelt. Als Standortkiller wirkt sie sich auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene aus, wobei der stetige Anstieg – verstärkt durch Klima-Regulierungen – die Wettbewerbsfähigkeit des Landes massiv untergräbt.

Über 80 Prozent des deutschen Mittelstands sehen die Bürokratie als ihr größtes Problem (DZ Bank, 2024), was die Dringlichkeit unterstreicht. Ähnlich äußern 85 Prozent der Betriebe, dass hohe Bürokratie und Regulierungsdichte ihr größtes Hemmnis darstellen, während 61 Prozent einen stark negativen Einfluss auf die Produktivität erkennen (IW Köln, 2025).

Diese Wahrnehmung ist nicht abstrakt, sondern hat konkrete wirtschaftliche Konsequenzen: Die Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft belaufen sich auf 146 Milliarden Euro pro Jahr, davon entfallen allein 66 Milliarden Euro auf Informationspflichten (ifo, 2024). Für den Mittelstand, der das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet, bedeutet dies pro mittelständischen Betrieb eine Belastung von 12.500 bis 28.300 Euro jährlich (BIHK, 2023).

Diese Kosten äußern sich vor allem in Zeitverlusten: Mittelständische Unternehmen in Deutschland mussten 2023 im Schnitt rund 7 Prozent ihrer gesamten Arbeitszeit für die Erfüllung bürokratischer Vorgaben aufwenden, was durchschnittlich 32 Arbeitsstunden pro Monat pro Unternehmen entspricht. Insgesamt resultieren daraus im gesamten Mittelstand rund 124 Millionen Arbeitsstunden pro Monat und damit etwa 1,5 Milliarden Stunden pro Jahr allein für Bürokratie, was Personalkosten von etwa 61 Milliarden Euro verursacht und rund 3,9 Prozent aller Personalkosten der Unternehmen ausmacht (KfW Research, 2025). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo Unternehmen durchschnittlich 14 Stunden pro Woche für Dokumentationspflichten aufbringen müssen. Je nach Betriebsgröße umfassen diese bis zu 125 Verpflichtungen, und die Bürokratiebelastung liegt zwischen 1,2 und 6 Prozent des Umsatzes (DIHK, 2025). Solche Belastungen nicht nur die Effizienz, sondern fördern auch eine Kultur der Risikoscheu und Innovationhemmnis.

Politische Verantwortung und Quantitative Zunahme der Regulierung

Die politische Verantwortung wird von der Bevölkerung klar zugeschrieben: 40,7 Prozent der Bürger sehen die CDU/CSU als Hauptverantwortliche für die Bürokratielast, gefolgt von den Grünen mit 28 Prozent und der SPD mit 16,2 Prozent (Umfrage INSM, 2024).

Quantitativ untermauert wird dies durch eine Studie der Universität Wien, die ein neues Rekordhoch an Bürokratie in Deutschland feststellt: Anfang 2025 umfasst die Bundesgesetzgebung 1.306 Einzelgesetze und 39.536 Normseiten, was einem Anstieg um rund 60 Prozent seit 2010 entspricht. Im Jahr 2010 beliefen sich die Einzelnormen auf 1.082 mit 24.775 Normseiten; allein gegenüber 2024 stieg der Umfang um 2,5 Prozent. Die größten Zuwächse entfallen auf das Finanzwesen mit +88 Prozent und das Wirtschaftsrecht mit +110 Prozent seit 2010, während Verwaltung (+54 Prozent) und Sozialgesetzgebung (+46 Prozent) langsamer wuchsen (Universität Wien, 2025). Dieser Trend zeigt, dass die Regulierung trotz politischer Versprechen zunimmt und kein effektiver Abbau stattfindet. Ergänzt wird dies durch Durchführungsverordnungen, Landesgesetze und EU-Regelungen, die die tatsächliche Belastung weiter steigern. Die Schulden-Koalition aus Union und SPD (2025 bis unsicher) bekennt sich im Regierungsprogramm zum Abbau, konnte jedoch keine spürbare Entlastung erreichen.

Unter der CDU/CSU-geführten Großen Koalition (2013–2021) vervierzehnfachte sich der Erfüllungsaufwand (NKR, 2025), und unter der Ampel-Regierung hat er sich binnen kürzester Zeit erneut verdoppelt  (Bundestag, 2022; Bundestag 2024).

In Bayern stieg die Zahl der Rechtsnormen unter CSU/FW zwischen 2018 und 2023 um 6,4 Prozent – doppelt so viel wie auf Bundesebene (Drs.19/117). Die CSU/FW-Regierung schuf hierbei Bürokratie-Monster wie das Bayerische Klimaschutzgesetz und die Solardachpflicht. Parallel dazu wuchs der Staatsapparat: Die Zahl der Staatsbediensteten im Kernhaushalt des Freistaats stieg zwischen 2013 und 2023 von 173.945 auf 221.670 – ein Plus von 27,4 Prozent in zehn Jahren (Statistik Bayern, 2014; Statistik Bayern, 2024).

Die neue Schuldenkoalition (Merz-Klingbeil) erhielt nach 100 Tagen von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) nur eine Note 3 aufgrund der hohen und immer noch nicht gesenkten Bürokratiebelastung (Münchner Merkur, 2025).

Auf Bundesebene blähte die Ampel den Beamtenapparat der Bundesministerien von 20.500 (2021) auf 22.100 (2024) – ein Plus von 12 Prozent (tagesschau, 2024). Doch statt versprochenen Abbau pumpt auch die Merz-Klingbeil-Regierung den Beamtenstaat weiter auf: Sie plant über 200 neue Stellen, davon allein 150 im eigens gegründeten Ministerium für Staatsmodernisierung, das den Wasserkopf eigentlich verkleinern sollte (tagesschau, 2025).

Bürokratie-Posten ohne Wirkung: Beauftragter und Normenkontrollrat als Augenwischerei der Staatsregierung

Gegen diese Eskalation setzen die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung unter Dr. Markus Söder (CSU) nur begrenzte Gegenwehr.  Die aufgeblähten Strukturen der Bayerischen Staatsregierung zur angeblichen Bekämpfung der Bürokratie haben komplett versagt: Zwischen 2018 und 2025 hat die Bayerische Staatsregierung knapp 6 Millionen Euro für Projekte zum vermeintlichen Bürokratieabbau ausgegeben, ohne dass konkrete Ergebnisse nachweisbar sind.

Der Bürokratiebeauftragte hat seit 2022 keinen einzigen Ergebnisbericht veröffentlicht; die Staatsregierung verweist darauf, dass er gesetzlich nicht zur Veröffentlichung verpflichtet sei.

Der Bayerische Normenkontrollrat hat seit seiner Gründung noch nie einen Ergebnisbericht vorgelegt, im Gegensatz zum Nationalen Normenkontrollrat des Bundes, der zumindest regelmäßig Stellungnahmen, Gutachten und Berichte publiziert.

Auf Anfragen der AfD-Fraktion (Drs. 19/4191, Drs. 19/3592) räumte die Staatsregierung ein, dass keine einzige Bürokratieerleichterung auf die Arbeit des Beauftragten oder des Rats zurückzuführen ist.

Beide Institutionen beschäftigen zusammen 14 Mitarbeiter, deren Gehaltskosten sich allein im Jahr 2024 auf rund 909.000 Euro beliefen. Zusätzlich fließen jährlich 250.000 Euro in den Haushaltstitel „Moderner Staat und Bürokratieabbau“, dessen Nutzen nicht nachvollziehbar ist.

Diese Stellen sind „organisierter Stillstand“, da weder Ergebnisse noch Reformen sichtbar sind. Der Bayerische Normenkontrollrat ist somit nicht mehr als eine weitere Posten-Beschaffungsmaßnahme, in der ehemalige CSU-Funktionäre sitzen.

Scheinreformen statt Substanz: Bürokratieabbau unter politischem Zwang

Die offensichtlichen Defizite des Bürokratiebeauftragten und des Bayerischen Normenkontrollrats, kombiniert mit den hohen Umfragewerten der AfD und der Vielzahl von AfD-Anträgen zum Bürokratieabbau, zwangen die Bayerische Staatsregierung dazu, aktiv zu werden.

Einerseits führte dies zur Einrichtung der Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“ im Juli 2024, die die bestehenden Defizite systematisch untersuchen sollte, andererseits wurden zwischen 2024 und 2025 drei sogenannte Modernisierungsgesetze eingeführt, um den Druck der politischen Realität zu adressieren und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

Gleichzeitig muss jedoch beachtet werden, dass ein Großteil dieser Modernisierungsgesetze eher als Omnibusgesetze fungierte, die nicht primär dem Bürokratieabbau dienten, sondern dazu genutzt wurden, andere politische Zielsetzungen durchzusetzen – etwa die forcierte Zwangsforstierung der volatilen Wind- und Solarkraft in Bayern oder den kostentreibenden Zwangsausbau der Wärmewende. Diese Doppelstrategie zeigt, dass die Staatsregierung zwar auf den Druck der AfD reagieren musste, die tatsächlichen Reformen im Bereich Bürokratieabbau jedoch nur begrenzt und selektiv umgesetzt wurden.

Das Erste Modernisierungsgesetz: Ein Unübersichtlicher Jumbo-Entwurf

Das Erste Modernisierungsgesetz ist ein unübersichtlicher „Jumbo-Entwurf“ mit 37 Seiten, der Änderungen in zahlreichen Rechtsbereichen vermengt und somit für Bürger und Abgeordnete kaum verständlich ist. Kritik erntet es dafür, dass Änderungen nicht sachlich nach Themen aufgeschlüsselt werden, sondern alles zusammengeworfen wurde. Viele Änderungen sind marginal oder redaktionell, der angekündigte große Modernisierungssprung bleibt aus. Bei der Bauordnung werden bestehende Nummerierungen nur erweitert, nicht vereinfacht, was Verwirrung stiftet. Positiv bewertet werden die erleichterte Genehmigung von Nebentätigkeiten, verpflichtende Rauchmelder in Schlafräumen und verfahrensfreie Bauten auf Festen. Kritisch ist die Erhöhung der Mindestwohnungsanzahl für Kinderspielplätze, die Familien benachteiligen könnte. Bei der Garagen- und Stellplatzverordnung führt die neue Regelung zu mehr kommunaler Zuständigkeit, was Entbürokratisierung einschränkt. Beim Dachgeschossausbau bleibt eine Anzeigepflicht bestehen, die als überflüssig gilt. Typengenehmigungen könnten dauerhaft genehmigt werden, wodurch potenziell schädliche Bauten unkontrolliert bestehen bleiben. Insgesamt enthält der Entwurf wenige nützliche Änderungen und bleibt weit hinter den Ankündigungen zurück.

Das Zweite Modernisierungsgesetz: Abschaffung der 10-H-Regelung

Das Zweite Modernisierungsgesetz wirkt als „Paragrafensalat“, der zahlreiche Gesetze ändert, ohne klare Linie erkennen zu lassen. Änderungen im Leistungslaufbahngesetz und Disziplinargesetz schaffen mehr Raum für Willkür von Beamten statt für echten Abbau. Besonders kritisiert wird die Förderung des Windkraftausbaus: Abstandsflächen werden verkürzt, Genehmigungen erleichtert und Zuständigkeiten von den Kommunen auf die Regierungen verlagert, wodurch Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren geschwächt würden. Die 10-H-Regel wurde de facto komplett abgeschafft, was kein Bürokratieabbau, sondern Demokratieabbau darstellt, da kommunale Mitbestimmung ausgehebelt wird. Erleichterungen im Bauwesen wie verlängerte Fristen, schnellere Verfahren oder geringere Auflagen gelten als oberflächliche „Minimalverbesserungen“. Kritik gilt auch der Möglichkeit, bei „überragendem öffentlichen Interesse“ (z. B. Wind- und Solarparks) von Bauvorschriften abzuweichen, da dies Berlin in die bayerische Selbstverwaltung eingreift. Änderungen im Abstandsflächenrecht könnten Anlagen wie laute Wärmepumpen näher an Nachbargrundstücken erlauben. Die Staatsregierung erhält mehr Befugnisse zur Einführung neuer Statistiken ohne parlamentarische Kontrolle, was die Bürokratie eher ausweitet. Der höhere Bußgeldrahmen im Fischereigesetz wird als unnötig und unverständlich kritisiert. Das Gesetz bringt keine grundlegende Entlastung, sondern fördert Windkraftprojekte, einschränkt Bürgerrechte und schafft mehr statt weniger Bürokratie.

Das Dritte Modernisierungsgesetz: Kosmetische Korrekturen statt Befreiungsschlag

Das Dritte Modernisierungsgesetz enthält einige positive Punkte wie Digitalisierung, Streichung obsoleter Vorschriften, Entlastungen bei Förderungen und Erleichterungen im Bau- und Wohnungsbereich, bleibt aber insgesamt nur ein kleiner Schritt. Positiv bewertet werden die vereinfachte Antragstellung, Kostenvorteile für Bürger, die Einschränkung der Feuerbeschau, der genehmigungsfreie Wohnungseinbau, Änderungen im Immissionsschutz und Erleichterungen für Skilift- und Schneekanonenbetreiber. Kritisch gesehen wird die Gefahr der Zersiedelung durch genehmigungsfreie kleine Gebäude im Außenbereich, weshalb Nachbesserungen gefordert werden. Die staatliche Förderung für linke NGOs und Institutionen wie die Akademie für Politische Bildung wird strikt abgelehnt. Grundsätzlich fehlt es dem Gesetz an einem großen Befreiungsschlag gegen die lähmende Bürokratie; es handelt sich um kosmetische Korrekturen.

Radikaler Ansatz: Von der Nagelschere zur Kettensäge

Während etablierte Parteien wie CDU/CSU, Freie Wähler, SPD und Grüne moderate Anpassungen vorschlagen, erfordert es einen radikalen Ansatz für den Bürokratieabbau, der viel weitgehender ist. Nicht nur einzelne Paragraphen oder Vorschriften sollen angepasst werden („Paragraphen-Nagelschere“), sondern ganze überflüssige Gesetze und Verwaltungsstrukturen („argentinische Kettensäge“). Dies umfasst die Abschaffung ganzer überbordender Verwaltungsstrukturen und eine spürbare Reduzierung von Verwaltungsbeamten um 25 Prozent, um echte Entlastung für Bürger und Unternehmen zu schaffen.

Besonders kritisch ist die Bürokratie im Bereich Klimapolitik, die als überflüssig gilt und deren Abschaffung gefordert wird.

Die AfD-Vorschläge gehen deutlich über die Minimalforderungen der anderen Parteien hinaus und setzen neue Maßstäbe für echte, spürbare Vereinfachungen, die unmittelbar zugutekommen. Es bedarf eines konsequenten und mutigen Abbaus: Während etablierte Parteien seit Jahren mit Moratorien, Schwellenwerten und kosmetischen Paragraphenänderungen herumdoktern, versinkt die deutsche und bayerische Wirtschaft unter einem Berg aus Regulierungen, Verboten und staatlicher Gängelung.

Vorbilder unterstreichen diesen radikalen Schnitt statt kleinteiliger Flickschusterei: In Argentinien hat Präsident Javier Milei seit im ersten Jahr seiner Regierungszeit über 670 Rechtsnormen abgeschafft – 1,8 pro Tag (Cato Institute, 2024).

Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat US-Präsident Donald Trump mithilfe des, Anfangs von Elon Musk geleiteten, Department of Government Efficiency (DoGE) bis Herbst 2025 rund 300 000 Bundesangestellte gestrichen, vorrangig durch Einstellungsstopp, Buyouts und Verwaltungsfusionen, wodurch den US‑Steuerzahlern nach Regierungsangaben über 150 Milliarden Euro an Kosten eingespart wurden, was einer Reduktion von etwa 12 % der zivilen Bundesverwaltung entspricht und als tiefgreifende strukturelle Neuausrichtung des Regierungsapparates gilt (NYT, 2025).

Diese mutigen Schritte zeigen: Echter Abbau geht nur mit der Kettensäge – nicht mit der Nagelschere.

Konkrete Forderungen: Radikaler Abbau auf allen Ebenen

Die Forderungen zum radikalen Bürokratieabbau der AfD gliedern sich klar: Auf Landesebene in Bayern umfassen sie, vor allem, die Abschaffung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, die Abschaffung der Solardachpflicht durch Streichung des Art. 44a BayBO, keine Einführung des Bayerischen Wassercents sowie eine Verkleinerung des Verwaltungsapparats der Bayerischen Staatsregierung um 25 Prozent – damit werden Fachkräfte für die Wirtschaft frei und die Staatsausgaben gesenkt.

Auf Bundesebene fordert die AfD die Abschaffung des Lieferkettengesetzes, des Bundesklimaschutzgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes, des Nachweisgesetzes, des Hinweisgeberschutzgesetzes, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der E-Rechnungspflicht.

Auf EU-Ebene gelten die Abschaffung des Verbrenner-Verbots, der EU-Taxonomie, der CSRD-Richtlinie, der CSDDD-Lieferkettenrichtlinie, der Energieeffizienzrichtlinie (EED), der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und des EU-KI-Gesetzes (AI Act).

Ergänzt wird dies durch Befreiung von KMU von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie Entschärfung dieser für mittlere Unternehmen, Nichteinführung des geplanten Tariftreuegesetzes und eine Verschlankung der Bundesministerien mit Rückführung von über 160.000 Verwaltungskräften, die seit Amtsantritt Merkel (2005 bis 2021) zusätzlich eingestellt wurden – diese sollen der Realwirtschaft zur Verfügung stehen (Destatis, 2023).

Fazit: Der Mut zur Radikalen Rückbau

Im Fazit erweist sich die AfD als einzige politische Kraft, die den Mut hat, den Verwaltungsstaat nicht nur zu reformieren – sondern radikal zurückzubauen. Sie will keine weiteren Gutachten, keine Prüfaufträge, keine Paragraphen-Kosmetik. Stattdessen den Rückschnitt mit der Kettensäge, die Aufhebung der Bürokratie-Monster und die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Freiheit. Nur so wird Bayern wieder leistungsfähig, Deutschland wieder wettbewerbsfähig und der Wohlstand gesichert.

Haftungsausschluss

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